Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für Offerten und Vertragsabschlüsse (Verkäufe, Lieferungen etc) der Ardo. Abweichende Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Ardo schriftlich bestätigt werden. Aufträge (Warenbestellungen), die auf Bestellformularen des Kunden eingehen, und die Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen enthalten, werden nur unter der Bedingung angenommen, dass ungeachtet solcher in den Bestellformularen des Kunden enthaltener Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen, das Vertragsverhältnis ausschliesslich auf Grund der Bedingungen der Ardo geregelt bleibt. Durch die Annahme und Erfüllung eines solchen Auftrages mit anderen Klauseln werden weder Haftung noch sonstige Verpflichtungen der Ardo wie sie in diesen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, in irgendeiner Weise verändert, erweitert oder eingeschränkt.
2.Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben ist, netto ab Werk. Sollten sich während der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen, so behält sich Ardo eine entsprechende Preisanpassung vor. Die nachträgliche Korrektur von Schreibfehlern bleibt der Ardo vorbehalten. Die Preise sind in CHF, ab Werk, exkl. Porto, inkl. Standardverpackung. Preisänderungen und Modelländerungen vorbehalten.
3.Warenbestellungen/Kleinlieferungen
Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 50.00 behält sich Ardo das Recht vor, einen Mindestmengenzuschlag von CHF 10.00 zu erheben. Die Angaben in der Spalte VPE (Verpackungseinheit) haben informativen Charakter. Wenn immer möglich, sollte die Bestellmenge auf VPE angepasst werden. Werden keine Angaben in der Spalte gemacht, ist die VPE 1 Stück.
3.1 Preisliste Schweiz Mother & Child (MUK) & Geburtshilfe Produkte (OB):
Bei Bestellungen von weniger als CHF 500.00 verrechnet Ardo die effektiven Versandkosten. Ab CHF 500.00 Auftragswert (Warenbestellung) liefert Ardo die Waren innerhalb der Schweiz frei Haus. Bei reinen Bestellungen von Musterartikeln ohne Verkaufswert behält sich Ardo das Recht vor, die Musterpauschale von CHF 15.00 in Rechnung zu stellen.
3.2 Preisliste Schweiz Saugtechnik (VP):
Bei Bestellungen von weniger als CHF 3000.00 verrechnet Ardo die effektiven Versandkosten. Ab CHF 3000.00 Auftragswert (Warenbestellung) liefert Ardo die Waren innerhalb der Schweiz frei Haus.
4.Liefertermine
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Käufer weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Erstreckt sich indessen der Liefertermin um mehr als das Doppelte der angegebenen Lieferzeit, mindestens jedoch mehr als drei Monate darüber, so ist es dem Käufer freigestellt, unter Verzicht auf weitere Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalten entbinden Ardo von allen Verpflichtungen und berechtigt sie, vom Vertrag ganz oder teilweise ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten.
5.Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer ohne Mahnung in Verzug (Verfalltag, Art. 102 Abs. 2 OR). Ardo behält sich das Recht vor, Mahngebühren und einen landesüblichen, marktgerechten Verzugszins in Rechnung zu stellen. Wird die Lieferung auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft. Die Verweigerung der Zahlung wegen behaupteten Ansprüchen des Bestellers sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen sind unzulässig.
6.Versand
Sämtliche Lieferungen erfolgen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind vom Empfänger direkt bei der Transport- oder Versicherungsgesellschaft anzumelden. Reklamationen über allfällige schlechte Verpackung müssen am Tag des Wareneingangs erfolgen. Die Verpackung wird billigst in Rechnung gestellt.
7.Material- und Geräterücksendungen
Material- und Geräterücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung erfolgen und nur sofern Material oder Geräte sich in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung befinden und von Ardo normalerweise an Lager gehalten werden. Für die Umtriebe der Ardo wird ein angemessener Kostenanteil in Abzug gebracht.
8.Annullierungen
Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses. Kosten, die bereits erwachsen sind, sind vom Kunden zu übernehmen. Zeitlich begrenzte Abschluss-Bestellungen müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden. Andernfalls wird Ardo die Restlieferung veranlassen und verrechnen.
9.Garantie und Gewährleistung
Garantie und Gewährleistung entsprechen den allgemeinen Garantiebestimmungen für Eigenfabrikate von Ardo. Sie sind produktspezifisch und können bei Ardo eingefordert werden. Für von Ardo gelieferte Handelsprodukte wird nur die Garantie übernommen, welche die betreffenden Lieferanten uns gegenüber eingehen. Aufgrund unserer Garantieverpflichtung sind zu reparierende Geräte oder Teile frei Haus Ardo anzuliefern.
10.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ardo. Ardo ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen des Geräte-Standortes der Ardo schriftlich bekannt zu geben. Ardo kann den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter der Geschäftslokalitäten mitteilen. Verlangt Ardo die Herausgabe der ihr gehörenden Artikel, so liegt nur dann ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Ardo dies ausdrücklich erklärt. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. In jedem Falle der Beeinträchtigung ihrer Rechte ist Ardo unverzüglich zu benachrichtigen. Forderungen aus dem Weiterverkauf der von Ardo gelieferten Artikel gehen ohne besondere Abtretungserklärung an Ardo über.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Unterägeri. Alle Rechtsbeziehungen unterstehen dem materiellen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug/Schweiz.
Unterägeri, 1. Januar 2024