Die Lasertherapie ist bei korrekter und sicherer Anwendung grundsätzlich nebenwirkungsarm und nahezu ungefährlich. Dennoch gibt es bestimmte Bereiche und Situationen, in denen keine Bestrahlung erfolgen darf:
Augen
Die Augen dürfen unter keinen Umständen bestrahlt werden. Laserlicht kann das Auge – besonders bei höherer Leistung – sehr schnell und dauerhaft schädigen.
Bei jeglichem Blendungsgefühl müssen Schutzbrillen getragen werden.
Unterbauchbereich bei Schwangeren
Der Unterbauch schwangerer Frauen darf nicht gelasert werden. In diesem Bereich liegen Akupunkturpunkte, die möglicherweise vorzeitige Wehen auslösen könnten.
Maligne oder unklare Hautveränderungen / Tumorregionen
Diese Bereiche gelten als absolute Kontraindikation. Ausnahme: Die oberflächliche Behandlung einer Radiodermatitis im Rahmen einer Strahlentherapie.
Hier entscheidet ausschliesslich der behandelnde Radioonkologe, ob eine Laserbestrahlung sinnvoll und sicher ist.
Keimdrüsen
Sowohl weibliche als auch männliche Keimdrüsen dürfen nicht mit Laserlicht bestrahlt werden.
Schädel-Hirn-Bereich bei Kleinkindern
Bei Kleinkindern soll der Kopfbereich nicht oder nur sehr kurz bestrahlt werden.
Schilddrüse
Die Schilddrüse darf nicht direkt bestrahlt werden.
Die Anwendung am Kehlkopf oder an allen anderen Körperregionen ist hingegen unbedenklich.
Aktive Implantate (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillator, Schmerzpumpen)
Befindet sich das zu behandelnde Gebiet direkt über oder nahe am Implantat, muss die Anwendung vorher ärztlich abgeklärt werden.
In anderen Körperbereichen kann die Lasertherapie problemlos durchgeführt werden.
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Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis